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Update im Internationalen Familien- und Erbrecht

Rechtsupdate

Das Rechtsupdate "Update im Internationalen Familien- und Erbrecht" legt einen ersten Schwerpunkt auf das Internationale Familienrecht und dort insbesondere auf die neuen Europäischen Verordnungen zum Internationalen Güterrecht für Eheleute sowie für registrierte Lebenspartner. Die vor kurzem verabschiedeten Instrumente werden ab ihrem Geltungsbeginn am 29.1.2019 im Rahmen ihres sachlichen Anwendungsbereiches die bisher einschlägigen nationalen Regelungen verdrängen und damit das für die Beratungspraxis wichtige Güterkollisionsrecht für Eheleute sowie für eingetragene Partner auf eine völlig neue europäische Grundlage stellen.
Ein zweiter Teil wird sich mit der Europäischen Erbrechtsverordnung befassen, die seit August 2015 gilt. Dabei werden wesentliche Inhalte der Verordnung, insbesondere die Regelungen zur Bestimmung des Errichtungsstatuts für einen Erbvertrag als besondere Erscheinungsform der Verfügung von Todes wegen, besprochen und erste Erfahrungen mit dem Instrument analysiert.

Weitere Informationen finden Sie hier

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