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Niedergelassene europäische
Rechtsanwälte

Neben österreichischen Rechtsanwälten gibt es in Österreich auch so genannte niedergelassene europäische Rechtsanwälte. Niedergelassene europäische Rechtsanwälte dürfen unter gewissen Einschränkungen hierzulande als Rechtsanwälte tätig sein.

Seit dem Jahr 2000 dürfen sich Rechtsanwälte aus der EU und anderen Vertragsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich niederlassen und als Rechtsanwälte tätig sein.

Berufsbezeichnung laut Herkunftsstaat

Niedergelassene europäische Rechtsanwälte müssen in Österreich jene Berufsbezeichnung verwenden, die sie in den Herkunftsländern und nach den dortigen gesetzlichen Bestimmungen führen dürfen (z.B. Fachanwalt in Deutschland). Zusätzlich ist neben der Berufsbezeichnung auch die jeweilige Rechtsanwaltskammer im Herkunftsland anzuführen, der der niedergelassene europäische Rechtsanwalt angehört.

Eingeschränkte Befugnisse

Niedergelassene europäische Rechtsanwälte haben gegenüber österreichischen Rechtsanwälten lediglich eingeschränkte Befugnisse. In einem Gerichtsverfahren mit Anwalts- oder Verteidigerpflicht müssen diese etwa einen bei einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwalt (Einvernehmensrechtsanwalt) hinzuziehen.

Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte

Um die die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte eingetragen zu werden, muss ein entsprechender Antrag auf Eintragung bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingebracht werden.

Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwaltsgesellschaften

Um die die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwaltsgesellschaften eingetragen zu werden, muss ebenso ein entsprechender Antrag auf Eintragung bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingebracht werden.

Niedergelassene europäische Rechtsanwälte in Tirol

Derzeit haben zehn niedergelassene europäische Rechtsanwälte einen Kanzleisitz in Tirol (Stand: November 2018). Die zahlenmäßig größte Gruppe, mit insgesamt fünf niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, kommt aus Deutschland. Gefolgt von Italien mit drei sowie England und Spanien mit jeweils einem niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt.

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