Das Kammeramt ist vor allem für die Mitgliederverwaltung, die Kontrolle der Treuhandschaften und die Verwaltung der Pensionen zuständig. Außerdem bearbeitet das Kammeramt Fragen zum Thema Berufsrecht der Rechtsanwälte.
Das Kammeramt ist auch erste Anlaufstelle für die Tiroler Bevölkerung, wenn es um Fragen rund um das Thema Rechtsanwälte geht. Im Fall einer Beschwerde sollte man sich daher schriftlich an das Kammeramt wenden. Dieses leitet dann alle erforderlichen Schritte zur Prüfung der Beschwerde ein.
An das Kammeramt werden immer wieder Rechtsfragen gestellt. Das Kammeramt darf jedoch keine Rechtsauskünfte erteilen – das ist Aufgabe der Rechtsanwälte. Für allgemeine Rechtsauskünfte gibt es die kostenlose Erste Anwaltliche Auskunft. Diese findet am Dienstag, von 14.00 – 17.00 Uhr, im Kammeramt, Meraner Straße 3/III, in Innsbruck statt. Termine für die Rechtsberatung werden um 13.30 Uhr vor Ort vergeben. Terminreservierungen am Telefon sind nicht möglich. Für die Erste Anwaltliche Auskunft ist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt in der Tiroler Rechtsanwaltskammer anwesend. Achtung: Aufgrund der aktuellen Corona-Krise bleibt die Erste Anwaltliche Auskunft bis auf Weiteres ausgesetzt!
Mag. Sabine Kathrein-Gallistl
Mag. Elisabeth Frenking
Manuela Rossini
Mag. Johannes Lentner