Für den Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft und die damit einhergehende Austragung aus der Liste der Rechtsanwälte ersuchen wir Sie um Übermittlung folgender Informationen / Dokumente im Original:
- Original-Bescheinigung gem. § 34a Abs 5 RAO
- Retournierung Rechtsanwaltsausweis mit digitaler Signatur
- Kontaktaufnahme mit Software-Anbieter (Advokat, jurXpert, …)
- Kontaktaufnahme mit Archivium
- Formloses Schreiben über Beendigung des Ausbildungsverhältnisses mit RAA inkl. aktuellem Verwendungszeugnis und Retournierung der kleinen oder großen Legitimationsurkunde (s. Austragung RAA)
- Retournierung Beglaubigungsurkunden von Kanzleiangestellten
- Verfahrenshilfe:
- Übermittlung einer Auflistung noch offener Verfahrenshilfen mit dem Hinweis, ob die Kammer eine Umbestellung vornehmen soll
- Übermittlung der Kostenverzeichnisse (Formulare im Internen Bereich)
- Erledigte Treuhandschaften endgültig enderledigen
- Noch laufende Treuhandschaften:
- Mit den Treugebern erörtern, welcher Rechtsanwalt die Treuhandschaft als Treuhänder übernehmen und weiter abwickeln wird.
- Vor dem Datum des Verzichtes muss eine Neumeldung durch den neuen Rechtsanwalt erfolgen, sowie die „alte“ Treuhandschaft enderledigt werden
- Mitteilung über Einteilung für den „Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen“ und Bekanntgabe, welcher Rechtsanwalt bereit ist, den Termin zu übernehmen
- Mitteilung über Einteilung für die „Audienzkanzlei“ und Bekanntgabe, welcher Rechtsanwalt bereit ist, den Termin zu übernehmen
- Retournierung der Parkkarte an die Tiroler Rechtsanwaltskammer
- RA-Gesellschaft - Übermittlung des Formblattes „Änderungsmeldung gem. § 1a Abs. 2 RAO“ im Original mit folgenden Informationen (Formular im Internen Bereich):
- Unterschriften aller beteiligten Rechtsanwälte
- Allenfalls mögliche Änderung der Bezeichnung der Gesellschaft
- Bekanntgabe des Austrittsdatums aus der Gesellschaft
- Mitteilung über Schließung der Niederlassung