Die Mitglieder des Disziplinarrats werden von der Vollversammlung der Tiroler Rechtsanwaltskammer gewählt. Der Disziplinarrat ahndet Berufspflichtverletzungen sowie Beeinträchtigung der Ehre oder des Ansehens des Rechtsanwaltsstandes. Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltsanwärter die gegen Standesregeln verstoßen, müssen sich vor dem Disziplinarrat verantworten. Die Strafbefugnis reicht dabei im Extremfall bis hin zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte, was ein Berufsverbot für den Betreffenden bedeutet. Alle Funktionäre arbeiten ehrenamtlich.
Der Disziplinarrat besteht derzeit aus 20 Rechtsanwälten sowie zwei Rechtsanwaltsanwärtern. Weiters gehören der Kammeranwalt und dessen Stellvertreter, die die Position der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Disziplinarrat vertreten, sowie zwei Anwaltsrichter in den Disziplinarsenaten für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter beim Obersten Gerichtshof (OGH) zum Disziplinarrat.