Um in die Liste der Rechtsanwälte aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Hinweis: Die Ausbildungszeit ist nur dann als solche anrechenbar, wenn die Tätigkeit hauptberuflich und ohne Beeinträchtigung durch andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt wurde.
Hinweis: Ersatzzeiten beziehen sich auf rechtsberufliche Tätigkeiten bei einem Notar, einer Verwaltungsbehörde, einer Hochschule, einem Wirtschaftsprüfer und/oder einem Steuerberater, die der Ausübung der Rechtsanwaltschaft dienlich sind. Eine Anrechnung kann nur durch aufrecht in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingetragene Konzipienten beantragt werden.
Weiters müssen folgende Dokumente und Unterlagen im Original samt Kopie für die Eintragung bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingereicht werden:
Hinweis:
Alle Urkunden müssen im Original und als Kopie beigebracht werden.
Angestellte Rechtsanwältesind gemäß BGBl. 99/2001 von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG ausgenommen.
Die Kosten für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte belaufen sich auf 570,20 Euro (Stand Juni 2018).
Weitere Informationen zu allen Beiträgen und Gebühren finden Sie hier.
Die Kosten für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte belaufen sich auf 570,20 Euro.
Zusatzinfo:
Hier können Sie eine nützliche Informationsbroschüre des BMF zum Thema Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen einsehen. Der Steuerleitfaden gibt nicht nur Einblicke in grundlegende Fragen des Steuerrechts, sondern auch nützliche Tipps für die Zeit vor der Unternehmensgründung. Die Broschüre kann über den Link "Selbständigen Buch" oder über die Website des BMF unter www.bmf.gv.at heruntergeladen werden.