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Eintragung als Rechtsanwalt

Mit der Eintragung in die von der Tiroler Rechtsanwaltskammer geführte Liste der Rechtsanwälte sowie der Angelobung durch den Präsidenten darf der freie Beruf des Rechtsanwalts ausgeübt werden.

Um in die Liste der Rechtsanwälte aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen
  • Mindestens 7 Monate Gerichtspraxis (Bezirks- und Landesgericht und/oder Staatsanwaltschaft) oder
  • 5 Monate Gerichtspraxis (Antragstellung auf Zulassung zur Gerichtspraxis bis spätestens 31.12.2016)
  • Mindestens 3 Jahre Ausbildungszeit bei einem österreichischen Rechtsanwalt

Hinweis: Die Ausbildungszeit ist nur dann als solche anrechenbar, wenn die Tätigkeit hauptberuflich und ohne Beeinträchtigung durch andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt wurde.

  • Ersatzzeiten (gem. § 2 Abs. 1 RAO) im Ausmaß von 19 Monaten (15 Monate - abhängig von der Dauer der Gerichtspraxis)

Hinweis: Ersatzzeiten beziehen sich auf rechtsberufliche Tätigkeiten bei einem Notar, einer Verwaltungsbehörde, einer Hochschule, einem Wirtschaftsprüfer und/oder einem Steuerberater, die der Ausübung der Rechtsanwaltschaft dienlich sind. Eine Anrechnung kann nur durch aufrecht in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingetragene Konzipienten beantragt werden.

Dokumente und Unterlagen

Weiters müssen folgende Dokumente und Unterlagen im Original samt Kopie für die Eintragung bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingereicht werden:

Hinweis: 

Alle Urkunden müssen im Original und als Kopie beigebracht werden.

Angestellte Rechtsanwältesind gemäß BGBl. 99/2001 von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG ausgenommen.

Die Kosten für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte belaufen sich auf 570,20 Euro (Stand Juni 2018).

Weitere Informationen zu allen Beiträgen und Gebühren finden Sie hier.

Kosten der Eintragung

Die Kosten für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte belaufen sich auf 570,20 Euro.

Zusatzinfo: 

Hier können Sie eine nützliche Informationsbroschüre des BMF zum Thema Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen einsehen. Der Steuerleitfaden gibt nicht nur Einblicke in grundlegende Fragen des Steuerrechts, sondern auch nützliche Tipps für die Zeit vor der Unternehmensgründung. Die Broschüre  kann über den Link "Selbständigen Buch" oder über die Website des BMF unter www.bmf.gv.at heruntergeladen werden.

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