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Neuerliche Eintragung
als Rechtsanwalt

Um neuerlich in die Liste der Rechtsanwälte aufgenommen zu werden, ersuchen wir Sie um Bekanntgabe Ihrer früherer Rechtsanwaltskammer sowie um Vorlage folgender Unterlagen:

Hinweise: 

Alle Urkunden müssen im Original und als Kopie beigebracht werden.

Angestellte Rechtsanwälte sind gemäß BGBl. 99/2001 von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG ausgenommen.

Die Kosten für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte belaufen sich auf 570,20 Euro (Stand Juni 2018).

Weitere Informationen zu allen Beiträgen und Gebühren finden Sie hier.

Zusatzinfo: Hier können Sie eine nützliche Informationsbroschüre des BMF zum Thema Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen einsehen. Der Steuerleitfaden gibt nicht nur Einblicke in grundlegende Fragen des Steuerrechts, sondern auch nützliche Tipps für die Zeit vor der Unternehmensgründung. Die Broschüre  kann über den Link "SelbständigenBuch" oder über die Website des BMF unter www.bmf.gv.at heruntergeladen werden.

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