Für das Ansuchen über die Corona Kurzarbeit müssen folgende Unterlagen im Original und in Kopie bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingebracht werden:
Hinweis: Laut Entscheidung des VwGH (VwGH 13.12.2021, Ro 2021/03/0010) ist eine Anrechnung der Corona-Kurzarbeit auf die Kernzeit gem. § 2 Abs 1 RAO rechtlich unzulässig.