Der Rechtsanwaltsstand ist ein freier und unabhängiger Berufsstand. Rechtsanwälte können dadurch auch gegenüber staatlichen oder anderen Institutionen auftreten. Dabei sind sie nur ihren Klienten gegenüber verpflichtet.
Rechtsanwälte haben unter allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Diese ist durch die Rechtsanwaltsordnung gesetzlich geregelt.
Rechtsanwälte dürfen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen sowie in allen rechtlichen und privaten Angelegenheiten vertreten. Neben ihrer Vertretung bei Gerichten und Behörden sind Rechtsanwälte als Berater, Mediatoren und als Vertragserrichter tätig.
Rechtsanwälte sind bestens aus- und fortgebildet. Die umfassende Fach- und Sachkenntnis schützt Mandanten und hilft, Recht vor Gerichten und Behörden durchzusetzen.
Alle Rechtsanwälte sind Mitglieder der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Die Kammerverwaltung wird durch den Ausschuss geführt. Die Standesaufsicht wird durch den Disziplinarrat gewährleistet. Damit ist eine möglichst hohe fachliche Qualität und Eignung der Mitglieder der Tiroler Rechtsanwaltskammer gesichert.