Bei einem Kanzleisitzwechsel innerhalb Tirols ersuchen wir Sie um Übermittlung des Formblatt „Änderung des Kanzleisitzes“ im Original. Ebenso ersuchen wir Sie um Berücksichtigung der nachstehenden Informationen:
Ihre Zugangsdaten für den Internen Bereich der Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer www.tiroler-rak.at wurden Ihnen mit Ihrer Eintragung durch die Tiroler Rechtsanwaltskammer übermittelt. Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr finden, wenden Sie sich per E-Mail (officetiroler-rak.at) oder per Fax (Fax: 0512 / 57 13 84) an die Tiroler Rechtsanwaltskammer.
Sollten Sie Ihr Passwort für die Homepage des ÖRAK nicht mehr finden, können Sie das Passwort auf der Homepage direkt zurücksetzen. Geändert werden können: Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankleitzahl und Kontonummer (IBAN und BIC), DVR-Nummer, Spezial- bzw. Tätigkeitsgebiete, Fremdsprachen, Homepage und Heraufladen eines Fotos (falls gewünscht).
Für den Fall, dass Sie Ihren Kanzleisitz in ein anderes Bundesland verlegen möchten, ersuchen wir Sie dies der Tiroler Rechtsanwaltskammer mit dem Formblatt Kanzleisitzänderung sowie Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer schriftlich im Original mitzuteilen. Ebenso ersuchen wir Sie um Berücksichtigung der nachstehenden Informationen:
Hinsichtlich des Anwaltsausweises mit digitaler Signatur ersuchen wir Sie Ihren auf die Tiroler Rechtsanwaltskammer ausgestellten Rechtsanwaltsausweis umgehend an die Tiroler Rechtsanwaltskammer zHd. Frau Mag. Elisabeth Frenking zurückzustellen, damit ein Widerruf beim Zertifizierungsdiensteanbieter vorgenommen werden kann.
Für die weitere Vorgehensweise bezüglich eines neuen Anwaltsausweises bei Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer, ersuchen wir Sie die weiteren Informationen bei Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer einzuholen bzw. sich auch noch mit ihrem Software-Anbieter (Advokat, jurXpert, …) und der Firma Archivium wegen Ihrer allenfalls im Dokumentenarchiv archivierten Urkunden in Verbindung zu setzen.
Für den Fall, dass Sie einen Rechtsanwaltsanwärter in Ihrer Kanzlei beschäftigen, ersuchen wir Sie um Übermittlung folgender Unterlagen im Original:
Ebenso ersuchen wir Sie, sich mit Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen, falls Ihr RAA im Wirkungsbereich der neuen Rechtsanwaltskammer als RAA Ihrer Kanzlei tätig sein wird.
Zugleich wird gebeten eine allenfalls auf Sie ausgestellte Beglaubigungsurkunde Ihrer Kanzleiangestellten nach Ihrer Kanzleisitzverlegung an die Tiroler Rechtsanwaltskammer, zHd. Frau Mag. Elisabeth FRENKING zu übermitteln.
Da eine bundeslandübergreifende Bestellung als Verfahrenshelfer nicht möglich ist, müssen Ihre noch aktuellen Verfahrenshilfen auf einen Tiroler Rechtsanwalt umbestellt werden.Eine Liste aller Verfahrenshilfen kann auf Nachfrage gerne an Sie übermittelt werden. Wir ersuchen Sie jedoch um
Falls Sie sich beim „Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen“ angemeldet haben und für einen Termin nach Ihrer Kanzleisitzverlegung eingeteilt wurden, ersuchen wir um schriftliche Mitteilung an officetiroler-rak.at, wer bereit ist, Ihren Termin zu übernehmen. Falls Sie sich für den Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen bei Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer melden möchten, ersuchen wir Sie sich dazu mit Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen.
Ebenso ersuchen wir im Falle einer Einteilung für die Audienzkanzlei in der Tiroler Rechtsanwaltskammer für einen Termin nach Ihrer Kanzleisitzverlegung um schriftliche Mitteilung an Frau Manuela Rossini (Email: rossinitiroler-rak.at), wer bereit ist, Ihren Termin zu übernehmen.
Falls Sie im Besitz einer Parkkarte für die Parkplätze der Tiroler Rechtsanwaltskammer beim LG/OLG Innsbruck sind, ersuchen wir um umgehende Retournierung der Parkkarte an die Tiroler Rechtsanwaltskammer, zHd. Frau Manuela ROSSINI.
Im Falle einer bestehenden Gesellschaft wird um Übermittlung des Formblattes „Formblatt §1a/2_III Änderungsmeldung OG, KG, GMBH“ oder „Formblatt §1a/2_IV Änderungsmeldung GesbR“ im Original mit folgenden Informationen ersucht (s. Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer „Interner Bereich“):
Für den Fall der Schließung einer Kanzleiniederlassung aufgrund Ihrer Kanzleisitzverlegung wird um schriftliche Mitteilung an den Ausschuss der Tiroler Rechtsanwaltskammer gebeten.
Für den Fall der Neueintragung einer Kanzleiniederlassung (nach Ihrer Kanzleisitzverlegung) in Tirol, ersuchen wir Sie, dies Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer bekannt zu geben.
Falls Sie von einem Tiroler Gericht zum Erwachsenenvertreter bestellt wurden, ersuchen wir Sie sich mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.
Ihre Daten im Anwaltsverzeichnis Online auf der Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer werden von der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Zuge Ihrer Kanzleisitzverlegung ausgetragen.
Unter www.rechtsanwaelte.at betreibt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) eine eigene Homepage mit einem österreichweiten Rechtsanwaltsverzeichnis und einem eigenen Internen Bereich („Login-Bereich“).
Sollten Sie Ihr Passwort für die Homepage des ÖRAK nicht mehr finden, können Sie das Passwort auf der Homepage direkt zurücksetzen.
Bei einer Kanzleisitzverlegung aus einem anderen Bundesland in Österreich nach Tirol werden Sie um Mitteilung über Ihre Kanzleisitzverlegung nach Tirol mit Angabe von Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und der Bekanntgabe des Datums der Kanzleisitzverlegung und mit dem Hinweis, ob in Regiegemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft gearbeitet wird (notwendig für ADVM-Code) gebeten. Ebenso werden Sie ersucht eine Bestätigung Ihrer Krankenversicherung sowie eine Bestätigung Ihrer Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Ebenso ersuchen wir Sie um Berücksichtigung nachstehender Informationen:
Da eine bundeslandübergreifende Bestellung als Verfahrenshelfer nicht möglich ist, ersuchen wir Sie sich mit Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer zwecks Umbestellung in Verbindung zu setzen.
Wegen Ihrer bei Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer gemeldeten Treuhandschaften ersuchen wir Sie sich noch vor Ihrer Kanzleiübersiedlung mit Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen, sodass auf jeden Fall ein durchgehender Versicherungsschutz für die betroffenen Treugeber gewährleistet ist. Die Meldung neuer Treuhandschaften bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer ist erst nach Erhalt des R-Codes durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag möglich.
Falls Sie sich beim „Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen“ in Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer angemeldet haben und für einen Termin nach Ihrer Kanzleisitzverlegung eingeteilt wurden, ersuchen wir Sie sich mit Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen.
Falls Sie sich für den Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer melden möchten, ersuchen wir Sie uns dies mittels Antrag schriftlich mitzuteilen.
Falls Sie Ihren neuen Kanzleisitz in Tirol außerhalb von Innsbruck haben, können Sie mittels Antrag (Bekanntgabe des amtlichen Autokennzeichens) eine Parkkarte für die Parkplätze der Tiroler Rechtsanwaltskammer beim LG/OLG Innsbruck ansuchen.
Im Falle einer bestehenden Gesellschaft wird um Übermittlung des Formblattes „Formblatt §1a/2_III Änderungsmeldung OG, KG, GMBH“ oder „Formblatt §1a/2_IV Änderungsmeldung GesbR“ im Original mit folgenden Informationen ersucht (s. Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer „Interner Bereich“):
Für den Fall der Schließung einer Kanzleiniederlassung aufgrund Ihrer Kanzleisitzverlegung wird um schriftliche Mitteilung an Ihre ehemalige Rechtsanwaltskammer gebeten und für den Fall der Neueintragung einer Kanzleiniederlassung (nach Ihrer Kanzleisitzverlegung) in Tirol, ersuchen wir Sie, dies mit Antrag der Tiroler Rechtsanwaltskammer bekannt zu geben.
Ihre Daten im Anwaltsverzeichnis Online auf der Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer werden von der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Zuge Ihrer Kanzleisitzverlegung nach Tirol nach Erhalt des R-Codes durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag eingetragen.
Unter www.rechtsanwaelte.at betreibt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) eine eigene Homepage mit einem österreichweiten Rechtsanwaltsverzeichnis und einem eigenen Internen Bereich („Login-Bereich“).
Sollten Sie Ihr Passwort für die Homepage des ÖRAK nicht mehr finden, können Sie das Passwort auf der Homepage direkt zurücksetzen.