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Kanzleisitzverlegung

Kanzleisitzverlegung innerhalb von Tirol

Bei einem Kanzleisitzwechsel innerhalb Tirols ersuchen wir Sie um Übermittlung des Formblatt „Änderung des Kanzleisitzes“ im Original. Ebenso ersuchen wir Sie um Berücksichtigung der nachstehenden Informationen:

  • Aktualisieren Sie Ihre Daten im Internen Bereich der Tiroler Rechtsanwaltskammer:

Ihre Zugangsdaten für den Internen Bereich der Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer www.tiroler-rak.at wurden Ihnen mit Ihrer Eintragung durch die Tiroler Rechtsanwaltskammer übermittelt. Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr finden, wenden Sie sich per E-Mail (office@tiroler-rak.at) oder per Fax (Fax: 0512 / 57 13 84) an die Tiroler Rechtsanwaltskammer.

Sollten Sie Ihr Passwort für die Homepage des ÖRAK nicht mehr finden, können Sie das Passwort auf der Homepage direkt zurücksetzen. Geändert werden können: Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankleitzahl und Kontonummer (IBAN und BIC), DVR-Nummer, Spezial- bzw. Tätigkeitsgebiete, Fremdsprachen, Homepage und Heraufladen eines Fotos (falls gewünscht).

  • Kontaktieren Sie Ihren Software-Anbieter (Advokat, jurXpert,...)
     
  • Kontaktieren Sie Archivium und A-Trust
     
  • Gesellschaft
    Im Falle einer bestehenden Gesellschaft wird um Übermittlung des Formblattes „Formblatt §1a/2_III Änderungsmeldung OG, KG, GMBH“ oder „Formblatt §1a/2_IV Änderungsmeldung GesbR“ im Original mit folgenden Informationen ersucht (s. Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer „Interner Bereich“):

    1. Unterschriften aller beteiligten Rechtsanwälte
    2. Allenfalls mögliche Änderung der Bezeichnung der Gesellschaft
    3. Bekanntgabe der Adressänderung der Gesellschaft
    4.  Bekanntgabe des Austrittsdatums aus der Gesellschaft
       
  •  Mitteilung über Schließung oder Bekanntgabe der Adressänderung der Niederlassung

Kanzleisitzverlegung in ein anderes Bundesland

Für den Fall, dass Sie Ihren Kanzleisitz in ein anderes Bundesland verlegen möchten, ersuchen wir Sie dies der Tiroler Rechtsanwaltskammer mit dem Formblatt Kanzleisitzänderung sowie Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer schriftlich im Original mitzuteilen. Ebenso ersuchen wir Sie um Berücksichtigung der nachstehenden Informationen:

  • Rechtsanwaltsausweis / Archivium

Hinsichtlich des Anwaltsausweises mit digitaler Signatur ersuchen wir Sie Ihren auf die Tiroler Rechtsanwaltskammer ausgestellten Rechtsanwaltsausweis umgehend an die Tiroler Rechtsanwaltskammer zHd. Frau Mag. Elisabeth Frenking zurückzustellen, damit ein Widerruf beim Zertifizierungsdiensteanbieter vorgenommen werden kann.

Für die weitere Vorgehensweise bezüglich eines neuen Anwaltsausweises bei Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer, ersuchen wir Sie die weiteren Informationen bei Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer einzuholen bzw. sich auch noch mit ihrem Software-Anbieter (Advokat, jurXpert, …) und der Firma Archivium wegen Ihrer allenfalls im Dokumentenarchiv archivierten Urkunden in Verbindung zu setzen.

  • Beschäftigung von Kanzleimitarbeitern

Für den Fall, dass Sie einen Rechtsanwaltsanwärter in Ihrer Kanzlei beschäftigen, ersuchen wir Sie um Übermittlung folgender Unterlagen im Original:

  1. Formloses Schreiben über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses infolge Ihrer Kanzleisitzverlegung,
  2. aktuelles Verwendungszeugnis sowie
  3. kleine oder große Legitimationsurkunde Ihres RAA.

Ebenso ersuchen wir Sie, sich mit Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen, falls Ihr RAA im Wirkungsbereich der neuen Rechtsanwaltskammer als RAA Ihrer Kanzlei tätig sein wird.

Zugleich wird gebeten eine allenfalls auf Sie ausgestellte Beglaubigungsurkunde Ihrer Kanzleiangestellten nach Ihrer Kanzleisitzverlegung an die Tiroler Rechtsanwaltskammer, zHd. Frau Mag. Elisabeth FRENKING zu übermitteln.

  • Verfahrenshilfe

Da eine bundeslandübergreifende Bestellung als Verfahrenshelfer nicht möglich ist, müssen Ihre noch aktuellen Verfahrenshilfen auf einen Tiroler Rechtsanwalt umbestellt werden.Eine Liste aller Verfahrenshilfen kann auf Nachfrage gerne an Sie übermittelt werden. Wir ersuchen Sie jedoch um

  1. Übermittlung einer Auflistung noch offener Verfahrenshilfen mit dem Hinweis, ob die Kammer eine Umbestellung vornehmen soll
  2. Übermittlung der Kostenverzeichnisse für bereits erledigte Verfahrenshilfen (Formulare im Internen Bereich)
  • Treuhandbuch
  1. Erledigte Treuhandschaften
    Wir ersuchen Sie Treuhandschaften, die erledigt sind, bis spätestens am letzten Tag Ihrer Kammermitgliedschaft bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer endzuerledigen.Noch laufende Treuhandschaften
  2. Noch laufende Treuhandschaften
    Wir weisen darauf hin, dass mit der Beendigung der Kammermitgliedschaft bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer der Versicherungsschutz der noch aufrecht gemeldeten Treuhandschaften erlischt. Sie werden ersucht, bereits im Vorfeld mit Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer Kontakt aufzunehmen und die Treuhandschaften so rechtzeitig bei Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer zu melden, sodass ein durchgehender Versicherungsschutz für die betroffenen Treugeber gewährleitet ist.
  • Rechtsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst in Haftsachen

Falls Sie sich beim „Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen“ angemeldet haben und für einen Termin nach Ihrer Kanzleisitzverlegung eingeteilt wurden, ersuchen wir um schriftliche Mitteilung an office@tiroler-rak.at, wer bereit ist, Ihren Termin zu übernehmen. Falls Sie sich für den Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen bei Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer melden möchten, ersuchen wir Sie sich dazu mit Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen.

  • Audienzkanzlei

Ebenso ersuchen wir im Falle einer Einteilung für die Audienzkanzlei in der Tiroler Rechtsanwaltskammer für einen Termin nach Ihrer Kanzleisitzverlegung um schriftliche Mitteilung an Frau Manuela Rossini (Email: rossini@tiroler-rak.at), wer bereit ist, Ihren Termin zu übernehmen.

  • Parkkarte

Falls Sie im Besitz einer Parkkarte für die Parkplätze der Tiroler Rechtsanwaltskammer beim LG/OLG Innsbruck sind, ersuchen wir um umgehende Retournierung der Parkkarte an die Tiroler Rechtsanwaltskammer, zHd. Frau Manuela ROSSINI.

  • Gesellschaft / Niederlassung

Im Falle einer bestehenden Gesellschaft wird um Übermittlung des Formblattes „Formblatt §1a/2_III Änderungsmeldung OG, KG, GMBH“ oder „Formblatt §1a/2_IV Änderungsmeldung GesbR“ im Original mit folgenden Informationen ersucht (s. Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer „Interner Bereich“):

  1. Unterschriften aller beteiligten Rechtsanwälte
  2. Allenfalls mögliche Änderung der Bezeichnung der Gesellschaft
  3. Bekanntgabe Ihres Austrittsdatums aus der Gesellschaft

Für den Fall der Schließung einer Kanzleiniederlassung aufgrund Ihrer Kanzleisitzverlegung wird um schriftliche Mitteilung an den Ausschuss der Tiroler Rechtsanwaltskammer gebeten.

Für den Fall der Neueintragung einer Kanzleiniederlassung (nach Ihrer Kanzleisitzverlegung) in Tirol, ersuchen wir Sie, dies Ihrer neuen Rechtsanwaltskammer bekannt zu geben.

  • Erwachsenenvertretung

Falls Sie von einem Tiroler Gericht zum Erwachsenenvertreter bestellt wurden, ersuchen wir Sie sich mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.

Ihre Daten im Anwaltsverzeichnis Online auf der Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer werden von der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Zuge Ihrer Kanzleisitzverlegung ausgetragen.

Unter www.rechtsanwaelte.at betreibt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) eine eigene Homepage mit einem österreichweiten Rechtsanwaltsverzeichnis und einem eigenen Internen Bereich („Login-Bereich“).

Sollten Sie Ihr Passwort für die Homepage des ÖRAK nicht mehr finden, können Sie das Passwort auf der Homepage direkt zurücksetzen.

Kanzleisitzverlegung nach Tirol

Bei einer Kanzleisitzverlegung aus einem anderen Bundesland in Österreich nach Tirol werden Sie um Mitteilung über Ihre Kanzleisitzverlegung nach Tirol mit Angabe von Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und der Bekanntgabe des Datums der Kanzleisitzverlegung und mit dem Hinweis, ob in Regiegemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft gearbeitet wird (notwendig für ADVM-Code) gebeten. Ebenso werden Sie ersucht eine Bestätigung Ihrer Krankenversicherung sowie eine Bestätigung Ihrer Haftpflichtversicherung vorzulegen. 

Ebenso ersuchen wir Sie um Berücksichtigung nachstehender Informationen:

  • Rechtsanwaltsausweis / Archivium:
  1. Ehemalige Rechtsanwaltskammer
    Hinsichtlich des Anwaltsausweises mit digitaler Signatur ersuchen wir Sie sich direkt mit Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer für einen Widerruf und die Übermittlung des Rechtsanwaltsausweises in Verbindung zu setzen.
  2. Tiroler Rechtsanwaltskammer
    Für die Ausstellung eines neuen Rechtsanwaltsausweises ersuchen wir Sie um Übermittlung des Bestellformulars sowie einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises und ein Passfoto.
  3. Archivium
    Wegen Ihrer allenfalls im Dokumentenarchiv archivierten Urkunden ersuchen wir Sie sich direkt mit ihrem Software-Anbieter (Advokat, jurXpert, …) und der Firma Archivium in Verbindung zu setzen.
  • Beschäftigung von RAA
  1. Ehemalige Rechtsanwaltskammer
    Für den Fall, dass Sie einen Rechtsanwaltsanwärter in Ihrer Kanzlei beschäftigen und dieser mit Ihnen nach Tirol übersiedelt, ersuchen wir Sie sich wegen der Abmeldung mit Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen.
     
  2. Tiroler Rechtsanwaltskammer
    Für den Fall, dass Ihr Rechtsanwaltsanwärter mit Ihnen im Wirkungsbereich der Tiroler Rechtsanwaltskammer tätig wird, ersuchen wir Sie nach der Abmeldung in Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer um Übermittlung folgender Unterlagen an die Tiroler Rechtsanwaltskammer im Original und in Kopie (die gesamten Eintragungsunterlagen müssen nicht mehr nachgereicht werden):
  • Verfahrenshilfe

Da eine bundeslandübergreifende Bestellung als Verfahrenshelfer nicht möglich ist, ersuchen wir Sie sich mit Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer zwecks Umbestellung in Verbindung zu setzen.

  • Treuhandbuch

Wegen Ihrer bei Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer gemeldeten Treuhandschaften ersuchen wir Sie sich noch vor Ihrer Kanzleiübersiedlung mit Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen, sodass auf jeden Fall ein durchgehender Versicherungsschutz für die betroffenen Treugeber gewährleistet ist. Die Meldung neuer Treuhandschaften bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer ist erst nach Erhalt des R-Codes durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag möglich.

  • Rechtsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst in Haftsachen

Falls Sie sich beim „Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen“ in Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer angemeldet haben und für einen Termin nach Ihrer Kanzleisitzverlegung eingeteilt wurden, ersuchen wir Sie sich mit Ihrer ehemaligen Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen.

Falls Sie sich für den Rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst in Haftsachen bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer melden möchten, ersuchen wir Sie uns dies mittels Antrag schriftlich mitzuteilen.

  • Parkkarte

Falls Sie Ihren neuen Kanzleisitz in Tirol außerhalb von Innsbruck haben, können Sie mittels Antrag (Bekanntgabe des amtlichen Autokennzeichens) eine Parkkarte für die Parkplätze der Tiroler Rechtsanwaltskammer beim LG/OLG Innsbruck ansuchen.

  • Gesellschaft / Niederlassung

Im Falle einer bestehenden Gesellschaft wird um Übermittlung des Formblattes „Formblatt §1a/2_III Änderungsmeldung OG, KG, GMBH“ oder „Formblatt §1a/2_IV Änderungsmeldung GesbR“ im Original mit folgenden Informationen ersucht (s. Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer „Interner Bereich“):

  1. Unterschriften aller beteiligten Rechtsanwälte
  2. Allenfalls mögliche Änderung der Bezeichnung der Gesellschaft
  3. Bekanntgabe Ihres Austrittsdatums aus der Gesellschaft

Für den Fall der Schließung einer Kanzleiniederlassung aufgrund Ihrer Kanzleisitzverlegung wird um schriftliche Mitteilung an Ihre ehemalige Rechtsanwaltskammer gebeten und für den Fall der Neueintragung einer Kanzleiniederlassung (nach Ihrer Kanzleisitzverlegung) in Tirol, ersuchen wir Sie, dies mit Antrag der Tiroler Rechtsanwaltskammer bekannt zu geben.

Ihre Daten im Anwaltsverzeichnis Online auf der Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer werden von der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Zuge Ihrer Kanzleisitzverlegung nach Tirol nach Erhalt des R-Codes durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag eingetragen.

Unter www.rechtsanwaelte.at betreibt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) eine eigene Homepage mit einem österreichweiten Rechtsanwaltsverzeichnis und einem eigenen Internen Bereich („Login-Bereich“).

Sollten Sie Ihr Passwort für die Homepage des ÖRAK nicht mehr finden, können Sie das Passwort auf der Homepage direkt zurücksetzen.

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