Von der praktischen Berufsausbildung müssen mindestens 3 Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes in Österreich als Berufsanwärter verbracht werden. In dieser Zeit sind zudem Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 42 Halbtagen zu erbringen.
Mit dem so angeeigneten Fachwissen und der so gewonnenen Erfahrung muss der künftige Anwalt vor einer Prüfungskommission des Oberlandesgerichtes die Rechtsanwaltsprüfung bestehen. Erst nach erfolgreich abgelegter Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Tiroler Rechtsanwaltskammer, erfolgt die Eintragung in die Liste der Tiroler Rechtsanwaltskammer erfolgen. Erst nach Angelobung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer ist ein Rechtsanwalt berechtigt, eine Kanzlei in eigener Verantwortung zu führen.
Im Zuge der Ausbildung zum Rechtsanwalt sind folgende Ausbildungsschritte zu setzen: