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ÖGEBAU-Preis 2021

 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Einreichungen zum ÖGEBAU-Preis können ab sofort erfolgen. Über die Zuerkennung des Geldpreises und die Empfehlung zur Gewährung eines Publikationskostenbeitrags wird eine hochkarätig besetzte Fachjury aus Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats der ÖGEBAU entscheiden. Vorsitzender der Fachjury ist Herr Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper.

Die Bewerber(innen) müssen nach dem 31.12.1987 geboren sein. Mitglieder der Fachjury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eingereicht werden können an einer österreichischen Universität in deutscher oder englischer Sprache verfasste und zumindest mit „Gut“ beurteilte Dissertationen oder von Absolventen einer österreichischen Universität oder Fachhochschule an einer österreichischen oder ausländischen Universität verfasste wissenschaftlich gleichwertige Arbeiten mit einem für die österreichische Bauwirtschaft relevanten Bezug in den Gebieten

  • privates Baurecht (insbesondere Werkvertrags-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht),
  • Architekten-, Ingenieur- und Ziviltechnikerrecht,
  • Bauträgerrecht,
  • Arbeits- und Sozialrecht,
  • öffentliches Baurecht sowie
  • Vergaberecht.

Preisfähig sind Dissertationen und wissenschaftlich gleichwertige Arbeiten, die nach dem 01.01.2020 veröffentlicht wurden; bei nicht veröffentlichten Arbeiten muss der Termin der Approbation nach dem 01.01.2020 liegen.

Eingereichte Arbeiten müssen digital (als pdf-Datei) bis spätestens 15.07.2021 an kontakt(at)oegebau.at übermittelt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Veranstaltungen

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