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Rechtsberatende Berufe unterliegen seit längerem einer strengen Anti-Geldwäscherei-Compliance. Mit der 4. EU-Geldwäscherei-RL und deren innerstaatlicher Umsetzung in der RAO wurden die Berufspflichten zuletzt weiter verschärft. Mittlerweile steht bereits die Umsetzung der neuen 5. EU-Geldwäscherei-RL an.
Aktuell hat jeder Anwalt seine Kanzlei risikobasiert zu durchleuchten und eine individuelle Risikoanalyse zu verfassen. Geeignete Strategien, Verfahren und Kontrollen haben die Anti-Geldwäscherei-Compliance intern sicherzustellen. Ein Risikomanagementsystem muss die Einhaltung der Identifizierungs-Anforderungen garantieren. Bei Geldwäscherei-Verdacht ist eine Meldung an die Behörde zu erstatten.
Damit werden hohe Anforderungen an die anwaltliche Praxis fortgeschrieben. Das Spannungsfeld zum eigenen Mandanten bleibt unverändert kritisch. Zudem bergen die gesetzlichen Anforderungen eine Reihe von Fragen und Probleme.
Massive Sanktionsdrohungen - bis hin zu Geldstrafen von EUR 1.000.000,00 - machen jedenfalls deutlich, dass für jede Kanzlei Handlungsbedarf vorliegt.
Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, Rechtsanwaltsanwärter sowie sonstige bei ihm Beschäftigte durch geeignete Maßnahmen mit den Bestimmungen, die der Verhinderung der Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung dienen, vertraut zu machen. Diese Maßnahmen schließen die Teilnahme an besonderen Fortbildungsprogrammen ein.
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