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Das Thema
Die Kündigung aus wichtigem Grund ist ein „Dauerbrenner“ im Recht der
Dauerschuldverhältnisse, insb bei sozietären Rechtsverhältnissen, die in der Regel auf eine
langfristige Zusammenarbeit ausgerichtet und daher oftmals (vorläufig) nicht ordentlich
kündbar sind (zB Syndikatsverträge, Bau‐ARGE). Die Praxis zeigt, dass die Kündbarkeit aus
wichtigem Grund wegen ihres generalklauselartigen Charakters zwar ein in hohem Maße
flexibles, zugleich aber auch ein besonders streitanfälliges Gestaltungsrecht ist. Dem
entspricht, dass sich der literarische Konsens in Bezug auf die „Wichtigkeit“ hauptsächlich
auf allgemeinere Grundsätze beschränkt.
Vor diesem Hintergrund zielt der Vortrag auf eine Systematisierung und Konkretisierung
wichtiger Gründe am Beispiel des GesbR‐Rechts. Im Fokus stehen Gesellschaftskündigung,
Gesellschafterausschluss und Gesellschafteraustritt aus wichtigem Grund.
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