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Korrekte Errichtung von Mietverträgen

Im Bereich der Errichtung von Mietverträgen ist, seit der OGH zahllose gängige Vertragsklauseln für unwirksam erklärt hat, kein Stein auf dem anderen
geblieben. Bisher sind 11 Verbandsklagen-Klauselentscheidungen des OGH und in ihrem Gefolge zahlreiche Individualentscheidungen ergangen. Neben
den unterschiedlichen Geltungsbereichen des MRG (Voll-, Teil- oder Nichtanwendungsbereich) ist stets auch die Anwendbarkeit insb. des KSchG und des § 879 Abs 3 ABGB zu beachten, der bekanntlich auch für Mietverhältnisse, die nicht dem MRG oder KSchG unterfallen, gilt.

Weitere Informationen finden Sie hier

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