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Schon die unter maßgeblicher Mitwirkung des Referenten zustande gekommene BTVG-Novelle 2008, welche sich die Verbesserung des Erwerberschutzes zum Ziel setzte, hat die Anforderungen an den Vertragserrichter hinsichtlich korrekter Errichtung von Bauträgerverträgen massiv verschärft. Daneben zeitigen auch die (mittlerweile mit zuletzt 4 Ob 106/21y schon 11) mietrechtlichen „Klauselentscheidungen“ des OGH markante Auswirkungen auf Bauträgerverträge: Zahlreiche gängige Passagen in Bauträgerverträgen sind intransparent bzw. verstoßen sonst gegen zwingendes Recht.
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