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Eine für alle: Was bringt die neue Verbandsklage?

Rechtspanorama an der Universität Innsbruck

Die EU hat sich auf die europaweite Einführung von Verbandsklagen geeinigt. Damit sollen gleichartige Rechtsansprüche einer Vielzahl von Verbrauchern kollektiv geltend gemacht werden können. Die Umsetzungsfrist läuft noch bis 25. Dezember, das Inkrafttreten soll ein halbes Jahr später folgen. Was sind die Vor- und Nachteile, wo liegen Stolpersteine?

Weitere Informationen finden Sie hier

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