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Thema behandelt eine gesellschaftsrechtliche Seite und eine kartellrechtliche Die
gesellschaftsrechtliche, behandelt wird die GmbH, bewegt sich in bekannten Bahnen und
fragt insbesondere nach einem Wettbewerbsverbot, nach der Zulässigkeit der
Einschränkung des Auskunftsrechts, aber auch, neu, danach, ob das Stimmrecht
beschränkt sein kann Noch wenig behandelt und Gegenstand einer jüngeren, kontrovers
diskutierten E des OGH ist die kartellrechtliche Seite Die Beteiligung in einer Gesellschaft
kann nicht nur dazu führen, dass Gesellschafter untereinander ihr Verhalten koordinieren
(vertikale Effekte von Gemeinschaftsunternehmen), sondern es kann auch zu einer
Verhaltenskoordination zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft selbst
kommen Der OGH hat in einer wichtigen E diesbezüglich geklärt, dass auch für
Sachverhalte, die vor Einführung der Fusionskontrolle gesetzt wurden, nicht Art 101 AEUV
als Instrument der Strukturkontrolle herangezogen werden kann und die Reichweite des
sog Konzernprivilegs festgelegt Der Vortrag will diese Entscheidung und daraus
resultierende Folgefragen diskutieren aber auch fragen, ob hier nicht gegebenenfalls der
EuGH noch anderer Meinung sein könnte
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