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Wer ein Gewerbe ausüben darf

Foto: Pixabay.com

Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, können dann selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) angemeldet wurde. Doch Achtung: Für die Ausübung von reglementierten Gewerben muss ein Befähigungsnachweis erbracht werden – etwa ein Meisterzeugnis.

Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer, die einen solchen Befähigungsnachweis nicht erbringen können, müssen daher eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer bestellen, die oder der diesen Nachweis erbringt. Für einige reglementierte Gewerbe ist sogar eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung vorgesehen. Dagegen können freie Gewerbe bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen – etwa der Eigenberechtigung – nach Anmeldung des Gewerbes unbeschränkt ausgeübt werden.

Sie haben Fragen zum Gewerberecht oder wollen selbst ein Gewerbe anmelden? Dann sprechen Sie am besten mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

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