• Schrift
    • A
    • A+
    • A++
  • Kontrast +-
Ankerlink
Ankerlink

Vorsorgevollmacht: Schutz für Erwachsene

Foto: Pixabay

Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann aktiv eine Vertrauensperson für die Erwachsenenvertretung gewählt werden.

Seit 1. Juli 2018 gibt es in Österreich ein neues Erwachsenenschutzgesetz. Dieses stellt Menschen mit psychischen Erkrankungen oder vergleichbaren Einschränkungen der Entscheidungsfähigkeit in den Mittelpunkt, um deren Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Ziel ist es, dass Betroffene ihre Angelegenheiten weitgehend selbständig erledigen können und dabei lediglich unterstützt werden sollen.

Diese Unterstützung erfolgt durch Erwachsenenvertretung. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann im Vorhinein aktiv eine Vertrauensperson für die Erwachsenenvertretung gewählt werden. Eine solche Vorsorgevollmacht sollte bei einer Vertreterin oder einem Vertreter der Rechtsberufe errichtet werden. Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Haben Sie Fragen zum Erwachsenenschutz oder brauchen Sie Rat bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht? Dann sprechen Sie am besten mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.

Ankerlink

03. October 2024

Neue Gesichter im Stand

mehr

17. September 2024

Strafrecht: Verteidigung in besten Händen

mehr

12. September 2024

Neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angelobt

mehr

31. July 2024

Datenschutz: Schlüssel zur digitalen Zukunft

mehr

03. July 2024

Verwaltungsrecht: So setzen Sie Ihre Rechte durch

mehr
Ankerlink