Seit 1. Juli 2018 gibt es in Österreich ein neues Erwachsenenschutzgesetz. Dieses stellt Menschen mit psychischen Erkrankungen oder vergleichbaren Einschränkungen der Entscheidungsfähigkeit in den Mittelpunkt, um deren Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten. Ziel ist es, dass Betroffene ihre Angelegenheiten weitgehend selbständig erledigen können und dabei lediglich unterstützt werden sollen.
Diese Unterstützung erfolgt durch Erwachsenenvertretung. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann im Vorhinein aktiv eine Vertrauensperson für die Erwachsenenvertretung gewählt werden. Eine solche Vorsorgevollmacht sollte bei einer Vertreterin oder einem Vertreter der Rechtsberufe errichtet werden. Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zum Erwachsenenschutz oder brauchen Sie Rat bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht? Dann sprechen Sie am besten mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt.