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Vollversammlung 2024: Hinweis auf Antragstellung zur Leistungsordnung und Umlagenordnung 2025 - Frist zum 25. Juli 2024

Die diesjährige ordentliche Vollversammlung am 21. Oktober 2024 wird sich neben den Wahlen des Ausschusses und Disziplinarrates unter anderem auch mit den Versorgungseinrichtungen Teil A und Teil B und der damit zusammenhängenden Leistungsordnung und Umlagenordnung für das Jahr 2025 beschäftigen.

Um die formalen Voraussetzungen gesetzeskonform zu schaffen, ist ein Prozedere einzuhalten und bedarf dies einer gewissen Vorlaufzeit. Um Anträge auf Erhöhung der Pensionen in der Vollversammlung beschließen zu können, ist die Einholung versicherungsmathematischer Gutachten für jeden gestellten Antrag erforderlich. Dies deshalb, da eine Erhöhung der Pensionen mit einer Erhöhung des Normbeitrages zwingend verbunden ist. Die Anträge auf Pensionserhöhung sind vom Ausschuss an den Versicherungsmathematiker weiterzuleiten, der der Tiroler Rechtsanwaltskammer die notwendigen Normbeitragssteigerungen bekannt gibt. Erst nach Vorliegen dieser Information kann der Ausschuss die Umlagenordnungen auf Grund des eingelangten Antrages berechnen und erstellen. Diese sind sodann dem Versicherungsmathematiker zur Gutachtenserstellung weiterzuleiten, um die von § 51 RAO geforderten Gutachten zu erstellen, welche spätestens drei Wochen vor der Vollversammlung im öffentlichen Bereich auf der Homepage der Tiroler Rechtsanwaltskammer zu veröffentlichen sind.

Um sicherzustellen, dass dieser zeitliche Ablauf eingehalten und die entsprechenden Anträge in der Vollversammlung zur Abstimmung gebracht werden können, sind Sie eingeladen Anträge bis

längstens 25. Juli 2024 einlangend im Kammeramt

zu stellen. Später einlangende Anträge können auf Grund der erforderlichen Vorlaufzeiten nicht berücksichtigt werden. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass nach § 5 Abs. 5 lit. b Geschäftsordnung der Tiroler Rechtsanwaltskammer für selbständige Antragstellungen
vorausgesetzt wird, dass diese von mindestens 10 Kammermitgliedern übereinstimmend unterstützt werden.

Zugleich erlaubt sich der Ausschuss zu informieren, dass er in seiner letzten Plenumssitzung am 23. Mai 2024 beschlossen hat, der Vollversammlung für die Leistungsordnung 2025 im Bereich der Versorgungseinrichtung Teil A eine Erhöhung der Basisaltersrente von rund 5% p.a. von derzeit EUR 2.762,00 auf EUR 2.900,00 brutto monatlich vorzuschlagen.

Damit korreliert im Bereich der Umlagenordnung 2025 aus versicherungsmathematischer Sicht die zwingende Erhöhung des Normbeitrages um voraussichtlich rund 7,96%, sodass der Normbeitrag 2025 EUR 16.773,00 jährlich bzw. EUR 1.397,75 monatlich beträgt. Darauf werden aus der Pauschalvergütung EUR 3.290,00 jährlich bzw. EUR 274,17 monatlich angerechnet, sodass sich der Zahlbetrag im Jahr 2025 für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf EUR 13.483,00 jährlich bzw. EUR 1.123,58 monatlich beläuft.

Für Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter wird der Ausschuss einen Beitrag von EUR 6.700,00 jährlich bzw. EUR 558,33 monatlich vorgeschlagen.

Im Bereich der Versorgungseinrichtung Teil B beabsichtigt der Ausschuss für 2025 eine Erhöhung des Beitrages für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von derzeit EUR 6.000,00 auf EUR 6.200,00 jährlich bzw. EUR 516,67 monatlich vorzuschlagen.

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