Innsbruck – Trotz saharartiger Temperaturen kamen am Donnerstag, den 22. Juni 2017, weit über 100 Interessierte zum Forum§Erbrecht in die Hypo Tirol Bank Zentrale am Bozner Platz. Der Grund: Tiroler Rechtsanwälten informierten über die Neuerungen im Erbrecht. Das Haus war fest in Händen der Generation 60+. Neben Informationen rund um die Themen Pflichtteil, Testament und Co. gab es auch kostenlose Rechtsberatung. Die Nachfrage war entsprechend groß.
Der Hintergrund der Informationsveranstaltung: Seit dem 1. Jänner 2017 gilt das neue Erbrecht. Zahlreiche Änderungen sind seitdem in Kraft – etwa beim Pflichtteil, dem Erbrecht für Lebensgefährten oder den Formvorschriften für Testamente.
Damit der letzte Wille auch in Erfüllung geht, wurde das Forum§Erbrecht: Jetzt über das neue Erbrecht informieren! ins Leben gerufen und von der Hypo Tirol Bank und den Tiroler Rechtsanwälten in der Filiale am Bozner Platz gemeinsam veranstaltet. „Wir freuen uns, dass wir mit dieser Veranstaltung auf so große Resonanz in der Bevölkerung stoßen. Eines zeigt sich dabei deutlich: der Informationsbedarf rund um das neue Erbrecht ist groß. Die Tiroler Rechtsanwälte möchten hier einen Beitrag zur Aufklärung der Bevölkerung leisten“, so der Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer Markus Heis.
Wertvolle Tipps und kostenlose Rechtsberatung
Beim Forum§Erbrecht konnten sich Interessierte über die zahlreichen Neuerungen im Erbrecht informieren. Rechtsanwältin Barbara Planer (Kitzbühel) und Rechtsanwalt Martin Singer (Schwaz) gaben mit kurzen Impulsvorträgen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Thomas Arbeiter, ORF-Radio Tirol Sprecher, moderierte die anschließenden Fragerunden mit dem Publikum. Vor allem Fragen rund um das Thema Pflichtteil standen im Mittelpunkt des Interesses bei den Zuhörern.
Wichtige Änderungen auf einen Blick
Seit 1. Jänner 2017 etwa haben nur mehr Ehepartner, eingetragene Partner und Nachkommen einen Anspruch auf den Pflichtteil. Bisherige Anspruchsberechtigte – wie etwa Eltern oder andere Verwandte – werden künftig nicht mehr berücksichtigt.
Möglichkeit zur Ratenzahlung
Damit Erben das eigene Wohnhaus oder den Familienbetrieb nicht verkaufen müssen, kann der Pflichtteil in Zukunft auch in Raten ausbezahlt werden. Für die Ratenzahlung des Pflichtteils ist ein Zeitraum von fünf bis maximal 10 Jahre vorgesehen.
Erbrecht für Lebensgefährten und Pflegevermächtnis
Für Lebensgefährten wurde ein außerordentliches Erbrecht eingeführt. Gibt es keine gesetzlichen oder per Testament eingesetzte Erben, erbt automatisch der Lebensgefährte. Zudem werden nun auch pflegende Angehörige im Erbrecht berücksichtigt. Für die erbrachte Pflegeleistung werden diese künftig mit dem so genannten Pflegevermächtnis bedacht.
Neue Formvorschriften für Testamente
Seit 1. Jänner 2017 gelten ebenfalls strengere Formvorschriften für Testamente. Werden diese nicht eingehalten, ist ein Testament ungültig.
Rechtsberatung lohnt sich
Aufgrund der zahlreichen Änderungen im Erbrecht empfiehlt sich eine Beratung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Die Tiroler Rechtsanwälte informieren über alle Neuerungen im Erbrecht und helfen bei der richtigen Erstellung, sicheren Verwahrung und Registrierung von Testamenten.