Gem § 54 Satzung Teil B 2018 haben Sie die Möglichkeit, jährlich zwischen den bestehenden Veranlagungsgruppen – ALPS 15, ALPS 30 und ALPS 50 – zu wechseln. Ein Wechsel ist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Tiroler Rechtsanwaltskammer auszuüben. Bitte verwenden Sie dazu das Formular, welches über das Online-Portal der Concisa heruntergeladen werden kann. Außerdem kann der Antrag auch über das Online-Portal der Concisa gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Für einen Wechsel zum 01.01.2026 muss das Formular spätestens am 30.11.2025 im Kammeramt der Tiroler Rechtsanwaltskammer einlangen.