• Schrift
    • A
    • A+
    • A++
  • Kontrast +-
Ankerlink
Ankerlink

Verletzung wegen Glatteis: Wer haftet?

Eis, Schnee und ein eingeschränkter Winterdienst: In der kalten Jahreszeit lauert so manches Verletzungsrisiko auf Straßen und Wegen.

Eis, Schnee und ein eingeschränkter Winterdienst: In der kalten Jahreszeit lauert so manches Verletzungsrisiko auf Straßen und Wegen. Doch wer haftet, wenn man sich beim Spazieren verletzt? Hier gilt: Wer als Straßen- oder Wegehalter Gefahrenquellen schafft, muss alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen, um Verletzungen von Dritten zu vermeiden. Dies jedoch nur, wenn ein mögliches Verletzungsrisiko bei objektiver und sachkundiger Betrachtung als solches erkennbar ist. Ist eine Gefahrenquelle – etwa eine vereiste Wasserlacke am Weg – für eine durchschnittlich aufmerksame Person erkennbar, entfällt diese Sicherungspflicht. Denn von einer Spaziergängerin/einem Spaziergänger kann erwartet werden, dass sie/er "vor die Füße schaut" und erkennbaren Gefahrenstellen ausweicht. Ob und wie Verkehrssicherungspflichten schlagend werden, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.

Sind Sie wegen schlechter Wege- oder Straßenverhältnisse zu Sturz gekommen und haben eine Verletzung erlitten? Dann wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Ansprüche an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Ankerlink

19. September 2023

Kostenlose Erstberatung: Die "Erste Anwaltliche Auskunft" hilft bei rechtlichen Fragen

mehr

19. September 2023

Neu Rechtsanwälte angelobt

mehr

04. July 2023

Neue Rechtsanwältin angelobt

mehr

03. July 2023

Ausgezeichnet: Goldene Ehrenzeichen für Innsbrucker Rechtsanwälte

mehr

07. June 2023

Investition in die eigene Sicherheit

mehr
Ankerlink