• Schrift
    • A
    • A+
    • A++
  • Kontrast +-
Ankerlink
Ankerlink

Verletzung wegen Glatteis: Wer haftet?

Eis, Schnee und ein eingeschränkter Winterdienst: In der kalten Jahreszeit lauert so manches Verletzungsrisiko auf Straßen und Wegen.

Eis, Schnee und ein eingeschränkter Winterdienst: In der kalten Jahreszeit lauert so manches Verletzungsrisiko auf Straßen und Wegen. Doch wer haftet, wenn man sich beim Spazieren verletzt? Hier gilt: Wer als Straßen- oder Wegehalter Gefahrenquellen schafft, muss alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen, um Verletzungen von Dritten zu vermeiden. Dies jedoch nur, wenn ein mögliches Verletzungsrisiko bei objektiver und sachkundiger Betrachtung als solches erkennbar ist. Ist eine Gefahrenquelle – etwa eine vereiste Wasserlacke am Weg – für eine durchschnittlich aufmerksame Person erkennbar, entfällt diese Sicherungspflicht. Denn von einer Spaziergängerin/einem Spaziergänger kann erwartet werden, dass sie/er "vor die Füße schaut" und erkennbaren Gefahrenstellen ausweicht. Ob und wie Verkehrssicherungspflichten schlagend werden, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.

Sind Sie wegen schlechter Wege- oder Straßenverhältnisse zu Sturz gekommen und haben eine Verletzung erlitten? Dann wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Ansprüche an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Ankerlink

05. June 2025

Einblick ins Scheidungsrecht

mehr

27. May 2025

Angelobung zum Rechtsanwalt

mehr

14. May 2025

Ärztehaftpflicht: Was Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt wissen sollten

mehr

25. April 2025

Welcome & Goodby

mehr

11. April 2025

Die smarte Kanzlei – Digitalisierung, KI und der elektronische Akt im Fokus

mehr
Ankerlink