Seit 2017 ist das neue Erbrecht in Kraft. Seither hat sich im Erbrecht einiges geändert. Wie etwa die Gültigkeit von Testamenten bei einer Scheidung oder Trennung.
Ein Testament, das den ehemaligen Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten begünstigte, wird nun bei einer Scheidung oder Trennung automatisch aufgehoben. Voraussetzung dafür: Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden oder die eingetragene Partnerschaft/Lebensgemeinschaft wurde aufgelöst.
Das war früher anders. Nach der alten Rechtslage musste der Vererbenden nach einer Scheidung das Testament widerrufen, um es aufzuheben. Das fällt nun weg. Möchte der Vererbende hingegen, dass das Testament nach einer Scheidung oder Trennung aufrecht bleibt, kann er/sie das testamentarisch anordnen.
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