Die Sommerferien sind zu Ende. Für tausende Schülerinnen und Schüler in Tirol beginnt mit dem Drücken der Schulbank der Ernst des Lebens. Ab jetzt heißt es früher aufstehen, sich herrichten und alleine zur Schule gehen. Was für viele Eltern selbstverständlich ist, birgt jedoch häufig auch einige rechtliche Probleme. Worauf Eltern daher beim Schulweg ihrer Kinder achten sollten, darüber klärt die Tiroler Rechtsanwaltskammer auf.
Auf Rädern in die Schule
Viele Kids wollen auf ihrem Weg zur Schule auf ihr Fahrrad, Skatebord oder – neuerdings – auf ihr so genanntes Hoverboard nicht verzichten. Doch Vorsicht: Ohne Aufsichtsperson dürfen Kinder unter 12 Jahren ihre heiß geliebten fahrbaren Untersätze nicht im öffentlichen Verkehr benützen. Kinder mit Radfahrausweis können hingegen bereits mit zehn Jahren zur Schule radeln.
Der richtige Umgang im Straßenverkehr
Ein Kuss und ein paar gut gemeinte Worte zum Abschied reichen heute alleine nicht mehr aus, um Kinder fit für den Weg zur Schule zu machen. Es ist die wichtige Aufgabe der Eltern, ihre Kinder aktiv auf die Gefahren im Straßenverkehr vorzubereiten. Dazu gehört auch, dass Kinder die wichtigsten Regeln im Straßenverkehr beherrschen, damit sie sich sicher darin bewegen können.
Wann haften Eltern?
Eltern haften für ihre Kinder. Diesen Spruch kennen wir alle und er hat bis heute nichts an Gültigkeit verloren. Eltern oder Erziehungsberechtige haften dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind vernachlässigen. Die (altersgemäße) Aufsichtspflicht endet erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Aus Schaden wird man klug
Kinder haften in der Regel nicht für Schäden, die sie vor dem vollendeten 14. Lebensjahr verursachen. Der Grund: ihnen fehlt zumeist die Fähigkeit, eigenes Fehlverhalten zu erkennen. Für das Gesetz liegt damit auch kein Verschulden vor. Ausnahme von der Regel: ein unrechtmäßiges Verhalten ist für das Kind auch als solches erkennbar. Etwa wenn das Einfahren bei Rot in die Kreuzung einen Unfall zur Folge hat.
Kevin allein im Kaufhaus
Unter dem 14. Lebensjahr gelten Kinder als unmündige Minderjährige und sind daher nur eingeschränkt geschäftsfähig. In diesem Alter dürfen Kinder ohne Zustimmung der Eltern nur sogenannte Taschengeldgeschäfte abschließen. Erlaubt ist etwa der Kauf von Büchern, CDs etc. nicht jedoch der Abschluss eines Handyvertrages.
Wenn Kinder den Unterricht schwänzen
Für alle Kinder, die dauerhaft in Österreich leben, gilt die allgemeine Schulpflicht. Diese beginnt mit dem 6. Lebensjahr und dauert neun Jahre. Kinder müssen regelmäßig und pünktlich am Schulunterricht teilnehmen. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt (z.B. bei einer Erkrankung), dem Unterricht fernzubleiben. Dass Kinder auch regelmäßig und pünktlich zur Schule gehen, dafür haben ihre Eltern oder Erziehungsberechtigte zu sorgen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Verwaltungsstrafen (zumeist Geldstrafen) durch die zuständige Bezirksschulbehörde.