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Selbstbestimmt vorsorgen: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Foto: Pixabay

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Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen. In solch einer Situation ist es oft nicht mehr möglich, sich zu gesundheitlichen Fragen zu äußern oder sonstige Entscheidungen zu treffen. Um das Selbstbestimmungsrecht dennoch zu wahren, sollte man eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht in Erwägung ziehen.

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall abgelehnt werden. Damit eine Patientenverfügung rasch gefunden werden kann, sollte sie registriert werden – beispielsweise im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte.

Die Vorsorgevollmacht überträgt einer Vertrauensperson die Befugnis, Entscheidungen bzw. notwendige Handlungen zu treffen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

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