• Schrift
    • A
    • A+
    • A++
  • Kontrast +-
Ankerlink
Ankerlink

Kurzarbeit: Urlaub aufbrauchen?

Kaum ein anderes Thema dominiert die Coronakrise so, wie die Kurzarbeit. An die 900.000 Österreicherinnen und Österreicher sind aktuell von dieser Regelung betroffen. Neben der Kürzung der Arbeitszeit stellen sich diesen auch zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen. Etwa, ob Urlaubs- oder Zeitguthaben in der Kurzarbeit aufgebraucht werden müssen. Hier gilt: Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Covid-19-Maßnahmen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen in einzelnen Fällen Urlaub oder Zeitausgleich genommen werden, wenn dies von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber verlangt wird. Solchen Anordnungen sind jedoch Grenzen gesetzt. So müssen lediglich zwei Urlaubswochen im laufenden Urlaubsjahr auf diese Weise aufgebraucht werden. Insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als acht Wochen von der Arbeitgeberseite angeordnet werden. Der vorzeitige Verbrauch von noch nicht entstandenen Urlaubsansprüchen darf hingegen nicht verordnet werden. Haben Sie Rechtsfragen in der aktuellen Coronakrise? Die Tiroler Rechtsanwälte haben Antworten darauf.

Ankerlink

19. September 2023

Kostenlose Erstberatung: Die "Erste Anwaltliche Auskunft" hilft bei rechtlichen Fragen

mehr

19. September 2023

Neu Rechtsanwälte angelobt

mehr

04. July 2023

Neue Rechtsanwältin angelobt

mehr

03. July 2023

Ausgezeichnet: Goldene Ehrenzeichen für Innsbrucker Rechtsanwälte

mehr

07. June 2023

Investition in die eigene Sicherheit

mehr
Ankerlink