Gold ist ein seltenes Edelmetall. Entsprechend groß ist der Reiz, den es ausübt. Ähnlich verhält es sich mit den Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Auch die sind heiß begehrt, werden jedoch nur für besondere Leistungen in Politik, Wirtschaft, Kunst und Kultur oder Gesellschaft verliehen. Dem Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Bernhard Schön wurde diese hohe Auszeichnung nun zuteil.
Innsbruck – Mittwoch, den 18. September 2019, Goldgräberstimmung in der Tiroler Rechtsanwaltskammer: Dr. Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck, überreichte im Namen von Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich an den Innsbrucker Rechtsanwalt Dr. Bernhard Schön. Dr. Schön erhielt die Auszeichnung für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer.
Auszeichnung für ehrenamtliche Leistungen
„Die Funktionäre der Tiroler Rechtsanwaltskammer sind ehrenamtlich tätig. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Die Auszeichnung mit dem Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ist ein schönes Symbol der Anerkennung dieser Leistungen durch den Bundespräsidenten“, freut sich RA Dr. Markus Heis, Präsident der Tiroler Rechtsanwaltskammer, über diese hohe Auszeichnung.
Der Ehrenzeichenträger
Dr. Bernhard Schön ist seit 1989 Rechtsanwalt in Innsbruck. Seit 2007 ist er ehrenamtlich im Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer tätig.
Der Disziplinarrat
Der Disziplinarrat ist die Standesbehörde der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Dieser wacht über die Einhaltung der Berufspflichten seiner Mitglieder und ahndet Verstöße gegen Berufspflichten sowie gegen Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes.
Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik
Die Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik zählen zu den bedeutendsten Auszeichnungen, die die Republik Österreich vergeben kann. Sie werden vom Bundespräsidenten oder in dessen Namen durch den jeweiligen Oberlandesgerichtspräsidenten verliehen.