Auf Baustellen findet man häufig die gelben Hinweisschilder mit der schwarzen Aufschrift: Eltern haften für Ihre Kinder.
Aber haften Eltern auch tatsächlich, wenn das eigene Kind bei seinen Streifzügen durch die Baustellen der Nachbarschaft einmal etwas anstellt?
Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Haftung für Handlungen von Dritten.
Der Grund: Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem eigenen Kind vernachlässigt haben.
Diese Aufsichtspflicht beginnt mit der Geburt des Kindes und endet, wenn dieses das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Das bedeutet: Je älter das Kind ist, umso geringer sind die jeweiligen Aufsichtspflichten der Eltern. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften sie auch nicht für allfällige Schäden. Selbst dann nicht, wenn diese vom Kind schuldhaft herbeigeführt wurden.
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