Für viele Heiratswillige ist Corona ein echter Hochzeits-Crasher. Zahlreiche Hochzeiten mussten wegen der Pandemie verschoben werden. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Künftige Ehepartner sollten sich jetzt über die möglichen Folgen einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft informieren. Rechtliche Beratung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt schafft hier Klarheit.
Bevor der Bund fürs Leben geschlossen wird, sollten alle Bereiche einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft auf Herz und Nieren geprüft werden.
Vermögen trennen
In Österreich gilt das Prinzip der Gütertrennung. Das bedeutet: In die Ehe eingebrachtes, geschenktes oder geerbtes Vermögen wird im Falle einer Scheidung unter den Ehepartnern nicht aufgeteilt. Bereits vor der Eheschließung sollte daher eine Auflistung aller Vermögenswerte, die der jeweilige Partner in die Ehe einbringt, erstellt werden. Achtung: Eigenes Vermögen sollte man nach Möglichkeit nicht mit jenem Vermögen vermischen, das gemeinsam während der Ehe erwirtschaftet wird. Kommt es nämlich zu einer Scheidung, wird jenes Vermögen aufgeteilt, welches während der Ehe angeschafft und erworben wurde.
Ehe- oder Partnerschaftsvertrag?
Ehe- oder Partnerschaftsverträge können dabei helfen, mögliche Streitigkeiten im Falle einer Scheidung zu verhindern. Vor allem, wenn es um die Aufteilung des ehelichen Vermögens geht. Doch Vorsicht: Nicht alles kann mit einem Ehe- oder Partnerschaftsvertrag geregelt werden. Mann/Frau sollte daher genau prüfen, welche Details darin geregelt werden sollen. Dabei dürfen auch die beim Finanzamt anfallenden Gebühren für einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag nicht außer Acht gelassen werden. Diese können mitunter beachtlich ausfallen. Frühzeitige rechtliche Beratung hilft hier Zeit, Geld und vor allem Nerven zu sparen.
Nicht von gestern: Eheliche Pflichten
Das österreichische Eherecht zählt das gemeinsame Wohnen, die anständige Begegnung und den gegenseitigen Beistand zu den Pflichten einer Ehe. Darüber hinaus sind Eheleute gesetzlich zur gegenseitigen Treue verpflichtet. Für eingetragene Partner findet sich keine solche Bestimmung. Der gegenseitige Beistand beinhaltet auch, bei Bedarf für den Unterhalt des Partners zu sorgen – etwa, wenn dieser die Kinder betreut oder im Job weniger verdient. Daher empfiehlt es sich bereits vor der Eheschließung oder Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft, Informationen über mögliche Regelungen der Kinderbetreuung und einem damit verbundenen Pensionsausgleich einzuholen.
Scheidung: Letzter Ausweg?
Droht dennoch eine Scheidung sollte man sich über die eigenen Rechte genau informieren. Grundsätzlich muss zwischen einvernehmlicher und strittiger Scheidung unterschieden werden. Bei der einvernehmlichen Scheidung einigen sich die Ehepartner vorab über die Scheidungsfolgen, wie etwa Obsorge, Kontaktrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie die Aufteilung von Ehevermögen und der gemeinsamen Schulden. Bei einer strittigen Scheidung wird eine Klage eingebracht.
Die Scheidung an sich erfolgt in beiden Fällen vor Gericht, bei einvernehmlicher Scheidung mittels Beschluss, bei strittiger Scheidung mittels Urteil!
Erbrecht
Gibt es in der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft kein Testament, greift das gesetzliche Erbrecht. Das bedeutet: Hinterlässt ein Partner Kinder und/oder Nachkommen der Kinder, erbt der Ehepartner ein Drittel. Gibt es dagegen keine Kinder, erbt der Ehepartner neben den Eltern des Verstorbenen zwei Drittel. Gibt es weder Kinder noch Eltern des Verstorbenen, erbt der Ehepartner bzw. der eingetragene Partner die gesamte Verlassenschaft. Als gesetzliches Vorausvermächtnis besteht auch das Recht, nach dem Tod des Ehepartners in der gemeinsamen Ehe- oder Partnerschaftswohnung zu wohnen. Wird jedoch ein Testament errichtet, mit dem andere Personen oder Einrichtungen bedacht werden, steht dem Ehepartner oder eingetragenen Partner zumindest der Pflichtteil zu. Dieser macht die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles aus.
Rechtsanwälte helfen
Vor einer Eheschließung denken die wenigsten an mögliche rechtliche Folgen einer Trennung oder Scheidung. Und das ist gut so. Zu einer umsichtigen Zukunftsplanung gehört aber auch, mögliche Risiken einzubeziehen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können dabei helfen, rechtliche Fragen rund ums Thema Ehe und Co. kompetent und zuverlässig zu klären. Diese Chance sollte man nutzen.
Tipp
Was Ihre Rechtsanwältin/Ihr Rechtsanwalt im Falle einer Scheidung, Trennung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft unter anderem braucht:
- Gehaltszettel von beiden Partnern
- Kaufverträge
- Darlehensurkunden, Kreditunterlagen
- Vermögensaufstellungen (Sparbücher, Bausparverträge usw.)