Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, kann die Arbeitnehmerinnen oder der Arbeitnehmer ein kostenfreies Dienst- oder Arbeitszeugnis von der Dienstgeberin oder dem Dienstgeber verlangen.
Da ein solches als Grundlage für kommende Bewerbungen dient, sollten alle wesentlichen Bewertungen und Tatsachen darin enthalten sein, die für die Beurteilung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers wichtig sind. Auf keinen Fall dürfen Eintragungen oder Anmerkungen enthalten sein, die das berufliche Fortkommen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers erschweren. Auch „Codewörter“, die auf den ersten Blick positiv oder neutral klingen, im Geschäftsverkehr aber deutlich negativ verstanden werden können, sind unzulässig.
Enthält ein Dienst- oder Arbeitszeugnis negative Wertungen und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bekommt deshalb eine Stelle nicht, kann dies allfällige Schadenersatzansprüche auslösen.
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