Um Sie bei der zeitaufwändigen Eingabe der Kostenverzeichnisse im Kammeramt zu unterstützen und Rückfragen zu vermeiden, möchten wir Sie auch in diesem Jahr freundlich darauf hinweisen:
1. Bitte verzeichnen Sie Ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer und Barauslagen (ERV-Kosten). Für die Barauslagen gibt es ein eigenes Formular welches beim zuständigen Gericht einzubringen ist.
Verwenden Sie dafür die vorgesehenen Formblätter im Internen Bereich:
Formular Kostenverzeichnis_Beiblatt
Formular Kostenverzeichnis_zivil
Formular Kostenverzeichnis_straf
Formular_Kostenverzeichnis_Barauslagen
2. Führen Sie stets die Geschäftszahl der Kammer (z.B.: VS25-…, VZ25-….) sowie die des Gerichts und dessen Geschäftszahl an.
3. Verzeichnen Sie ausschließlich die im Jahr 2025 erbrachten Leistungen. Kostenverzeichnisse sind unverzüglich nach rechtskräftiger Beendigung der Rechtssache dem Kammeramt in einfacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Dauer des Verfahrens über das Kalenderjahr hinaus ist eine Abrechnung für jedes Kalenderjahr gesondert vorzunehmen (Jahresverzeichnis), wobei um Übermittlung des jeweiligen Jahresverzeichnisses bis zum 31.1. seines Folgejahres ersucht wird.
4. Wir bitten darum, das Kostenverzeichnis (nur) einmal der Kammer zu übermitteln. Eine mehrfache Übermittlung, z.B. per E-Mail und zusätzlich per Fax oder im Postwege, ist nicht erforderlich.
5. Sie haben auch die Möglichkeit, das Kostenverzeichnis der Kammer per Web-ERV zur Verfahrenshilfegeschäftszahl der Kammer (z.B.: VS25-…, VZ25-….) zukommen zu lassen. Der ERV-Code der Kammer lautet: Z200785.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!