Darüber hinaus müssen vom Rechtsanwaltsanwärter (RAA) Dokumente und Unterlagen im Original und in Kopie bei der Tiroler Rechtsanwaltskammer eingereicht werden.
Hinweis: Alle Urkunden des Antrags für die Eintragung zum Rechtsanwaltsanwärter müssen im Original und als Kopie eingebracht werden. Gemäß § 30 Abs. 1 RAO kann die Praxis frühestens nach Einlangen des Ansuchens auf Eintragung in der Kammerkanzlei gerechnet werden.
Die Kosten für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter belaufen sich auf 119,30 Euro (Stand: Juni 2018)
Für die Entlohnung der Rechtsanwaltsanwärter gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Die Tiroler Rechtsanwaltskammer hat jedoch das Einstiegsgehalt mit 2.350,00 Euro brutto monatlich (ab 01. Januar 2021 und 14 mal jährlich) festgesetzt.
Diese Vorgabe betrifft Rechtsanwaltsanwärter, die erstmals in die RAA-Liste eingetragen werden.
Bei bereits eingetragenen Rechtsanwaltsanwärtern ist für den Ausschuss grundsätzlich die freie Vereinbarung zwischen Ausbildungsanwalt und Konzipient für die Gehaltshöhe ausschlaggebend.
Mit Anstellung in einer Kanzlei und der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter bekommt ein Rechtsanwaltsanwärter die Kleine Legitimationsurkunde (Kleine LU) ausgestellt. Damit geht die Berichtigung einher, vor Gericht und Behörden zu vertreten, bei denen nicht zwingend ein Anwalt vorgeschrieben ist. (§ 15 Abs. 3f RAO).
Weitere Hinweise zur Ausbildung als RAA finden Sie auch in der Broschüre Rechtsanwaltsanwärter Info Guide des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.
Falls ein Wechsel zu einem anderen ausbildenden Rechtsanwalt in Tirol erfolgt, ist eine Abmeldung (Verwendungszeugnis im Original) durch den derzeitigen Arbeitgeber und die Rückstellung der „alten" LU an die Tiroler Rechtsanwaltskammer notwendig. Bei einem "fliegenden Wechsel" (innerhalb von 3 Monaten) müssen nicht mehr die gesamten Eintragungsunterlagen eingereicht werden. Erforderlich sind hierfür:
Falls Sie bei einer anderen Rechtsanwaltskammer in Österreich eingetragen waren, ersuchen wir Sie um eine entsprechende Bekanntgabe, damit wir Ihren Personalakt einholen können.